" ... als ob Abi ein Geschenk wäre, Du musst schon was dafür tun."

 Zitat einer Schülerin aus der Q3 (01.12.2017)


Klausurpläne

Klausurplan 1. Halbjahr

Änderungen vorbehalten!

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Klausurplan 2. Halbjahr

folgt!

 

Änderungen vorbehalten!


Prüfungsplan (Abitur) 2. Halbjahr

 Änderungen vorbehalten!

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Prüfungsplan (Abitur) 2. Halbjahr

SenBJF

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Das Verfahren bei Fernbleiben vom Unterricht

Verfahren

Für nicht vorhersehbares Fehlen gilt das folgende Verfahren:

  • Jeder Schüler muss (!) ein „Entschuldigungsheft“ führen -> z.B. DIN A 5 Heft.
  • Alle Entschuldigungen werden (!) in das Heft geschrieben bzw. eingeklebt (ärztliche Atteste).
  • Pro Schulhalbjahr dürfen nur für drei Fehlzeiten die Entschuldigungen vom Schüler bzw. von
  • Erziehungsberechtigten verfasst werden, für alle weiteren muss Fehlzeiten ist ein ärztliches Attest vorzulegen
  • Die Entschuldigung bzw. das Attest muss spätestens am dritten Schultag nach Beginn der Krankheit dem Tutor vorgelegt werden. Er unterschreibt die Entschuldigung mit Datum und entscheidet, ob die Fehlzeit entschuldigt oder unentschuldigt ist. Bei längerer Fehlzeit ist die Schule schriftlich oder telefonisch zu benachrichtigen. Wird eine Klausur versäumt, muss unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden, der die Krankheit mit einem Attest bescheinigt.
  • Die Entschuldigung wird dem Fachlehrer unaufgefordert vorgelegt und von ihm abgezeichnet.
  • Das Entschuldigungsheft wird am Ende des Halbjahres dem Tutor abgegeben.


Das Verfahren beim Kurswechsel

Bedingungen

 Kurswechsel sind eine absolute Ausnahme!

 

Diese gilt nur, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • eine Doppelbelegung von Kursen (z.B. Ensemble und Sport)
  • ein Wechsel von einem sehr großen in einen sehr kleinen Kurs – bezogen auf die Schüleranzahl
  • eine sachgemäße Begründung

Ein Kurswechsel erfolgt nur mit einem vollständig ausgefüllten und von der Schulleitung genehmigten Antrag.

Bis zu einer möglichen Genehmigung müssen beide Kurse (z.Z. belegter Kurs und Wunsch-Kurs) besucht werden.

Prozedere

Folgende Schritte müssen eingehalten werden:

  1. Der Antrag eines Wechselwunsches muss vollständig und v.a. fristgerecht abgeben werden.
  2. Bei einer unzureichenden Begründung erfolgt keine Genehmigung des Antrages

  3. Als Vorausssezung der Genhemigung müssen die Unterschriften der Fachlehrkräftes des "alten" und möglichen "neuen" Kurs.
  4. Bis zur Genehmigung des Antrages muss er "alte"Kurs gesucht werden.

Antrag

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Kurswechsel
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Rechtliche Grundlagen

Schulgesetz Berlin

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VO-GO

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AV Prüfungen

Bitte beachten, ob es sich um die jeweils gültige Fassung handelt.

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Ernst-Abbe-Gymnasium

Sonnenallee 79

12045 Berlin-Neukölln

 

Öffnungszeiten des Sekretariats: 

Mo.-Fr.: 7.30-14 Uhr

 

 

Tel.: 030 - 22501 30 30

Fax: 030 - 623 30 99

 

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www.ernst-abbe.de

Schulleitung:

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Stellv. Schulleiter: Hr. Kuttner

Oberstufenkoordinator: Hr. Fietkau

Mittelstufenkoordination: N.N.

 

Verwaltung und Sekretariat:

Verwaltungsleiterin: Fr. Drzyzga

Sekräterinnen: Fr. Schwarz, Fr. Köse

Hausmeister: Hr. Kohli

 

weitere Aufgaben:

Geschäftverteilungsplan

Betreuung der Website:   Homepage-AG (verantwortlich: Herr Paffrath)

 

Relaunch der Website November 2017 durch Kevser, Sejla, Fatima, Ceren, Eda (alle 9a) und Taner (Q3)

unter der Leitung von Frau Thaden und Herrn Paffrath

 

 

Bei Fragen und Anregungen:

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